Zwischenzeugnis – so sichern Sie Ihre Chancen

Bei unserer Beratungstätigkeit werden wir immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass Bewerber keine aktuelle Leistungsbewertung über einen längeren Zeitraum mitbringen. Gerade wenn langjährige Mitarbeiter sich entschliessen eine neue Herausforderung zu suchen, wollen
sie oft vermeiden, dass dies frühzeitig publik wird und fragen deshalb nicht nach einem Zwischenzeugnis.

Gewichtige Gründe für ein Zwischenzeugnis

Doch gibt es gewichtige Gründe dies regelmässig anzufordern – wie zum Beispiel:

  • Sie sehen eine Wunschstelle und wollen sich spontan bewerben. Sie machen dies ohne
    einen aktuellen Leistungsausweis und vergessen, dass bei gleichwertigen Bewerbungen
    immer solche den Vorzug haben, welche am wenigsten Unsicherheiten enthalten.
  • Sie sehen ihre Traumstelle und möchten sich bewerben. Dabei müssen Sie erst noch auf den Termin bei der HR Abteilung für die Ausstellung des Dokumentes drängen. Ihr Arbeitgeber weiss nun, dass Sie auf Stellensuche sind. Dies kann – muss aber nicht –  Nachteile für Ihre innerbetriebliche Laufbahn haben.
  • Mit Zwischenzeugnissen haben Sie Gewähr, dass ein Schlusszeugnis die vielen guten Qualifikationen aus den Mitarbeitergesprächen widerspiegelt.
  • Sie verhindern, dass Sie aufgrund von geänderten Anforderungen über ihre gesamte Anstellungszeit anders bewertet werden.
  • Sie vermeiden, dass aktuelle Aspekte stärker gewichtet sind oder länger zurückliegende
    Leistungen keine Erwähnung finden.
  • So beugen Sie vor, dass der Vorgesetzte seine Enttäuschung über Ihre Kündigung zu stark
    ins Schlusszeugnis einfliessen lässt.

Achten Sie deshalb darauf, dass Sie alle 2 Jahre ein Zwischenzeugnis erhalten.


Eine ideale Gelegenheit danach zu fragen, bietet das Mitarbeitergespräch. Auch seit langem ausbleibende Qualifikationsgespräche, ein Vorgesetztenwechsel, ein Funktionswechsel oder der Abschluss einer Ausbildung sind gute Gelegenheiten.


Als Arbeitnehmer haben Sie jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. In Bezug auf Inhalt und Umfang unterscheidet sich ein Zwischenzeugnis nur unwesentlich vom Schlusszeugnis, bietet aber dank dem begrenzten Zeitraum deutlich mehr Möglichkeiten, einzelne Leistungen oder Projekte (z.B. Erarbeiten von guten Verkaufsunterlagen, Realisierung einer innovativen Idee, besonders erfolgreiche Betreuung von Kunde A) speziell zu erwähnen.


Sorgen Sie also dafür, dass auch solche Erfolge im Erwähnung finden. Sie verfügen so über einen deutlich detaillierteren Leistungsausweis über die Gesamtheit Ihrer Anstellung als nur mit einem Schlusszeugnis und schaffen sich damit einen Wettbewerbsvorteil
bei der Stellensuche.

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