Fragt man Personalverantwortliche, welchen Stellenwert Referenzen für sie innerhalb des Rekrutierungsprozesses einnehmen, reichen die Antworten von „bringt nichts“ bis zu „sind unabdingbar für einen abschliessenden Entscheid“. Somit bleibt den im Unternehmen geltenden Gepflogenheiten überlassen, ob man den Aufwand auf sich nimmt, mit einem früheren oder aktuellen Arbeitgeber zu sprechen.

Rechtliches

Wichtig: Ein Arbeitgeber darf nur eine Referenz erteilen, wenn er dazu von der (früheren oder aktuellen) Arbeitnehmerin die Erlaubnis erhalten hat. Wer die Referenz einholt, muss also sicher sein, dass die Arbeitgeberin überhaupt Auskunft geben darf. Festzuhalten gilt, dass eine Referenzauskunft selbstverständlich auch verweigert werden kann.

Wer kommt als Referenzperson in Frage

Als Referenzpersonen kommen in erster Linie (frühere) Vorgesetzte in Frage. Untergebene sind möglich, wenn es um die Führungskompetenzen eines Bewerbers oder einer Bewerberin geht. Bei sehr kundenorientierten Stellenprofilen kann es auch sinnvoll sein, das Gespräch mit einem Kunden zu suchen. Ist der rechtliche Rahmen geklärt, geht es um die abfragbaren Inhalte. Diese müssen sich eng an das Jobprofil halten. Fragen zum Privatleben sind nur insofern erlaubt, als sie im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen. Es geht bei der Referenzauskunft ausschliesslich um Arbeitsleistung, Verhalten und Motivation.

Was darf gesagt werden

Die Referenzperson muss sich bei den Auskünften an vorliegende Arbeitszeugnisse halten (siehe dazu den Blogartikel https://www.nexus.ch/tag/arbeitszeugnis/). Es geht also nicht an, einem Arbeitnehmer ein erstklassiges Zwischen-/Schlusszeugnis auszustellen und dann dessen Leistung schlecht zu machen (weil man eventuell gekränkt ist wegen seiner Kündigung).

Wie holt man eine Referenz ein

Will man eine Referenz einholen, ist es von Vorteil, wenn man die Referenzperson mit einer E-Mail oder einem kurzen Telefonat darauf vorbereitet und einen entsprechenden Termin vereinbart. Eine persönliche Auskunft im Tram stehend ist erfahrungsgemäss unangenehm für den Referenzgeber und damit eventuell nicht sehr aufschlussreich – von der mangelnden Vertraulichkeit abgesehen.Wer eine aktuelle oder frühere Vorgesetzte um eine Referenz bittet, kann sie bei dieser Gelegenheit fragen, ob die Auskünfte denn positiv ausfallen würden. Ein klares „Ja“ ist sicher ein gutes Zeichen. Ein zögerliches „Ich muss natürlich die Wahrheit sagen“ ist hingegen alarmierend. Dann sollte man vielleicht besser auf eine andere Person ausweichen.

Bedeutung einer Referenzauskunft

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass eine Referenzauskunft im Bewerbungsprozess sowohl für Stellensuchende, als auch für Personalverantwortliche wertvoll sein kann. Vielleicht spielt sie am Schluss sogar das Zünglein an der Waage. Umso wichtiger ist es für Bewerbende, ihre Referenzpersonen sorgfältig auszuwählen. In der Regel reichen zwei bis drei aus.

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