Bedeutung der Arbeitszeugnisse für Arbeitnehmende und Arbeitgeber

Arbeitnehmende, die eine Anstellung beenden wollen oder müssen, unterschätzen häufig die Bedeutung der Arbeitszeugnisse. Dabei haben diese nach unserer Erfahrung auch heute noch eine grosse Bedeutung im Rekrutierungsprozess von Unternehmen. Werden bei einzelnen Firmen die Texte «auf Herz und Nieren» und jeden einzelnen Ausdruck durchforstet, verlassen sich andere HR-Fachleute eher auf den Gesamteindruck.

Auffallend ist, dass viele Arbeitgeber sich nicht bewusst sind, dass ein Arbeitszeugnis durchaus auch ein Zeugnis für das Unternehmen selbst darstellt. Orthografie- und Grammatikfehler, «hingeschluderte» Formulierungen und Ungenauigkeiten im Text lassen dieses in einem schlechten Licht erscheinen. Sorgfalt und Vollständigkeit sind deshalb Pflicht und ausserdem gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus ist es aus Marketingsicht sehr zu empfehlen, das Unternehmen im Einführungstext zum Arbeitszeugnis mit seinen Produkten resp. Dienstleistungen positiv darzustellen.

Überprüfung der Arbeitszeugnisse

Standard-Zeugnisse, deren Ausführung an ausländische Subunternehmen delegiert wird, sind zwar korrekt, zeugen aber nicht von grosser Wertschätzung den Arbeitnehmenden gegenüber. Hier sind Vorgesetzte gefordert, sich selber einzubringen, falls sie das nötige Know-how besitzen und dies entsprechend der Firmenvorgaben überhaupt dürfen.

Auf der anderen Seite ist es für Arbeitnehmende sicher von Vorteil, wenn Sie vorgängig einen Entwurf des Arbeitszeugnisses beantragen. Im besten Fall haben sie damit Einflussmöglichkeiten, sowohl auf die Beschreibung der von ihnen verantworteten Aufgaben, als auch auf die Leistungsbeurteilung. Ist man sich diesbezüglich nicht einig, können als Grundlage frühere Qualifikationspapiere oder Zwischenzeugnisse beigezogen werden.

Gesetzliche Bestimmungen für Arbeitszeugnisse

Gesetzlich gilt: Arbeitnehmende haben das Recht, bis zu fünf Jahre nach Beendigung eines Anstellungsverhältnisses eine Korrektur ihres Arbeitszeugnisses zu verlangen – unabhängig davon, ob die entsprechenden Vorgesetzten noch im Unternehmen sind. Da diese aber am besten Auskunft geben können, ist es natürlich sinnvoll, nicht zu lange zuzuwarten, um eine Änderung zu beantragen. Dabei ist es sicher am erfolgversprechendsten, wenn man konkrete textliche Änderungen vorschlägt. Ideal ist, wenn man sich schliesslich auf Formulierungen einigen kann, die für den Arbeitgeber tragbar sind und die Person in ihrem beruflichen Fortkommen optimal unterstützen.

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